Der Zwei-plus-Vier-Vertrag im Angesicht des Ukraine-Kriegs – Teil II

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Zwei-Plus-Vier-Vertrag
Zwei-Plus-Vier-Vertrag


Die deutsche Bundesregierung behauptet unisono mit den Leitmedien, das deutsche Engagement sei durch das Völkerrecht abgedeckt. Dem ist nicht so. Es gibt keine Resolution oder Empfehlung für das bisherige Engagement, weder von Seiten des UN-Sicherheitsrats, noch von Seiten der UN-Generalversammlung. Das Engagement verstößt vielmehr gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag.

I. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag, der unter anderem von der damaligen Sowjetunion (einschließlich Russland und Ukraine), den USA, der Bundesrepublik Deutschland und der DDR unterzeichnet wurde, wurde in Artikel 2 folgendes vereinbart:

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. […] Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

II. Deutschland beteiligt sich in vielerlei Hinsicht am Krieg auf Seiten der Ukraine:

a. aggressive Rhetorik:
(1) „Denn wir kämpfen einen Krieg gegen Russland…“ ( Baerbock 01 / 2023 )
(2) Über das EU-Paket an Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland sagte Baerbock: „Das wird Russland ruinieren.“
(3) Die Regierungsmedien sind voller Visionen, wie Russland besiegt werden könne, dass es besiegt werden müsse, usw.: https://www.google.com/search?q=russland+muss+besiegt+werden&client=firefox-b-e&sca_esv=559959589&sxsrf=AB5stBixirKWlfb30G5-IRLZRQ-ZT0qxlQ:1692950671848&ei=j2DoZOipM5zO7_UP1Z6vqAs&start=10&sa=N&ved=2ahUKEwioravbrPeAAxUc57sIHVXPC7UQ8NMDegQIARAO&biw=1280&bih=634&dpr=2
(4) Die „Berichterstattung“ wird als russlandfeindlich wahrgenommen und führt zu Übergriffen auf russischsprachige Minderheiten in Deutschland.

b. Deutschland liefert bekanntlich reichlich Waffen, bildet Soldaten für den Gebrauch der gelieferten Waffen aus, zahlt der Ukraine viel Geld für Waffenkäufe. Deutschland versucht Russland durch wirtschaftliche und politische Sanktionen zu schwächen, um den Krieg zugunsten der Ukraine zu beeinflussen.

III. „von deutschem Boden [soll] nur Frieden ausgehen“

Waffenlieferungen und dazu gehörende Ausbildungen sind nicht zwingend unfriedlicher Natur. Deutschland verkauft reichlich Waffen in alle Welt und niemand zweifelt daran, und niemand zweifelt daran, dass es in den meisten Fällen um finanzielle und rein wirtschaftliche Interessen geht.

Möglicherweise könnte man Waffenlieferungen, die dazu dienen, eine Kriegspartei zu unterstützen, damit diese ihre staatliche Souveränität sichern kann, noch als „friedlich“ einstufen; zumal wenn eine UN-Resolution dies abdecken sollte.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Deutschland Waffen mit feindlicher Rhetorik liefert, sich sogar fremden Kriegszielen öffentlich anschließt. Dies zeugt davon, dass diese Handlungen nichts mit Friedensschaffung oder -erhaltung zu tun haben, wie es die westlichen Regierungen und Medien gerne suggerieren. Eine Rhetorik, die auf Friedensschaffung ausgerichtet ist, schließt sich nicht dem Kriegsziel einer Partei an, sondern appelliert an beide Parteien für Frieden.

IV. „keine seiner Waffen jemals [kriegerisch] einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“

1. Deutschland ist nicht mit eigenen Soldaten in der Ukraine vertreten. Deutschland ist jedoch mit zahlreichen Waffen in der Ukraine vertreten.

Im Strafrecht gibt es das Institut der arbeitsteiligen Mittäterschaft, § 25 Abs. 2 StGB. Wenn die Beteiligten auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans, eines gemeinsamen Willens, den Plan umzusetzen, konkrete und wesentliche, weitgehend gleichberechtigte Tatbeteiligungen, die für den geplanten Tatverlauf unverzichtbar sind, vornehmen, dann sind alle Mitwirkenden Täter und werden als sog. Mittäter bestraft. Dabei kommt es letztlich nicht darauf an, wer die Ausführung vor Ort vorgenommen hat.

Das deutsche Engagement im Ukraine-Krieg weist deutliche Züge von Mittäterschaft auf.

Es gibt ein gemeinsames Kriegsziel, nämlich die Rückeroberung der Ostgebiete, einschließlich der Krim: „Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat im Interview mit den tagesthemen die Wichtigkeit von „Waffen mit Reichweite“ für die Ukraine betont. Sie spielten bei der Rückeroberung von durch Russland besetzten ukrainischen Gebieten eine bedeutende Rolle.“ ( tagesschau.de )

Dazu sollen an die Ostfront die von Deutschland gelieferten Panzer und Artillerieeinheiten mit deutscher Munition, die nun sogar extra für diesen Krieg produziert, von in Deutschland ausgebildeten Soldaten unter dem Kommando ukrainischer Generäle und Offiziere unter Anleitung amerikanischer Aufklärung eingesetzt werden, um die russischen Verteidigungsanlagen zu durchbrechen. Es gibt also einen gemeinsamen Tatplan sowie einen gemeinsamen Willen, diesen umzusetzen. Deutschland liefert wesentliche Elemente zur Umsetzung des Plans, nämlich Geld, Kriegsgüter, Ausbildung, Munition und sogar Logistik. Deutschland handelt nicht untergeordnet in der Ukraine, sondern als militärischer Partner und „Freund“. Somit ist Deutschland quasi ein Mittäter, also ein Kriegsbeteiligter.

2. Die Ukraine gehört keinem Verteidigungsbündnis an, weshalb eine Legitimation gemäß dem Grundgesetz nicht unmittelbar abzuleiten ist. Die UN-Charta sieht den Einsatz von Waffen nur auf Grundlage einer UN-Resolution zur Wahrung oder Herbeiführung des Weltfriedens vor. Eine solche Resolution liegt nicht vor. Ebenso wenig gibt es eine Empfehlung der UN-Generalversammlung, dass die Mitglieder sich an einem militärischen Konflikt gegen Russland beteiligen sollten.

V. Die deutsche Kriegsbeteiligung verstößt somit eindeutig gegen das im Zwei-plus-Vier-Vertrag festgeschriebene Friedensgebot.

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